I. Allgemeines
1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die
nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner
unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
2. Sämtliche Angebote und Aufträge sind
freibleibend.
3. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei
Auftragserteilung einverstanden erklärt hat,
und zwar ebenso für künftige Geschäfte,
auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen ist, sie aber dem Kunden bei einem von uns
bestätigten Auftrag zugegangen sind.
Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen
erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht
ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren
Geschäftsverbindungen abzutreten.
5. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich
dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
II. Preise und Zahlung
1. Grundlage unserer Preisberechnung
sind die jeweils geltenden Preislisten oder die
auf das Objekt abgegebenen Angebote, unfrei ab Werk.
Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert
ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich
Verladung, Verpackung, Fracht
und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Erstlieferungen und Lieferungen außerhalb der
Bundesrepublik, bedürfen in jedem Fall der
Vorauszahlung. Ansonsten innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit 5% über
dem Basiszinssatz der EZB berechnet.
3. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des
Käufers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des
vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und noch
ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder
vom Vertrag zurückzutreten.
4. Nach Eingang einer Bestellung kann der Verkäufer,
ohne Gründe zu nennen, innerhalb von 10 Tagen vom
Vertrag zurücktreten.
Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht
werden.
5. Die vertraglichen Zahlungsbedingungen sind in jedem
Fall einzuhalten.
6. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit
irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so
werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten und angefertigten Objekte
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
uneingeschränktes Eigentum.
2. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der
Käufer nicht berechtigt, die Waren sicherungshalber
an einen Dritten zu übereignen oder zu
verpfänden. Von Pfändungen Dritter ist
uns sofort Mitteilung zu machen.
3. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware –
ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweilige
Kaufvertrag geltend zu machen.
4. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahrens
gehen zu Lasten des Käufers.
IV. Ausschluss von Schadensersatz,Haftungsbegrenzung
1. Für die Anwendung oder die spezielle Art
der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte,
wird von uns in keinem Fall die Haftung übernommen.
2. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns
herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung
oder Schriftwechsel hergeleitet werden.
3. Der Käufer ist in keinem Fall von der
Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu
überprüfen, ob diese für den
vorgesehenem Einsatzzweck tauglich sind.
4. Beruht die Verpflichtung zu Schadenersatz auf der
nur leichten fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, begrenzen wir unsere
Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
5. Beruht die Verpflichtung zu Schadenersatz auf der
nur leichten fahrlässigen Verletzung von nicht
wesentlichen Nebenpflichten, schließen wir
unsere Schadensersatzhaftung, die unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus.
6. In allen Fällen einer Haftung auf Schadenersatz
aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich
welcher Rechtgrundlage, wird unsere Haftung auf
Schadenersatz auf den für uns vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
V. Lieferung, Lieferungsverzug und Versand
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt
die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung des Vertragspartners voraus.
2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und
zeitliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr,
sowie Störungen durch Streik und Aussperrung
entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
3. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des
Käufers abgeschlossen und geht zu dessen Lasten.
4. Liefertermin oder Lieferfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist
erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin
oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.
5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat
oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.
6. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger
Belieferung sind ausgeschlossen, soweit von uns nicht
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
7. Beruht unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit,
ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich um Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit.
8. Der Versand erfolgt unfrei ab Werk.
VI. Beanstandungen
1. Berechtigte Beanstandungen und Reklamationen
können nur bei Anlieferung oder vor Verwendung
innerhalb 8 Tagen bei Weiterverarbeitung unter
genauer Angabe des Mangels berücksichtigt werden.
2. Bei berechtigter Reklamation behält sich der
Verkäufer die Entscheidung darüber vor, ob
Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware
kostenlose Ersatzlieferung erfolgt.
3. Auf keinem Fall wird die Haftung des Verkäufers
die Kosten einer Ersatzlieferung im Werte des
Kaufpreises der fehlerhaften Produkte übersteigen.
4. Rücksendungen können nur nach vorheriger
schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
VII. Garantie
1. Unsere Produkte werden nach EU Richtlinien, EN 60598
geprüft.
2. Ansonsten gelten die Forderungen der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht. Ausgenommen
Gebrauchsgüter, wie z.B. Leuchtmittel; hier
gilt die Gewährleistung der Hersteller.
VIII. Vertragsänderungen
1. Mit Auftragserteilung gelten
unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.
2. Abweichungen von vorstehenden Bedingungen
bedürfe zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile
berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages im
übrigen nicht.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für
Lieferungen und Zahlung, sowie etwaige sonstige
Ansprüche, wie Reklamationsansprüche,
ist für beide Parteien Schönberg/Mecklenburg.
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der
Firma in Schwerin. Dies gilt auch bei Klagen im
Wechsel- und
Scheckprozess.